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   VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377   

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VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377 (https://dejure.org/2014,24280)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.08.2014 - 3 CE 14.377 (https://dejure.org/2014,24280)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. August 2014 - 3 CE 14.377 (https://dejure.org/2014,24280)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377
    Das gilt insbesondere für das die Beurteilungen abschließende Gesamturteil (BVerwG U.v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 - NVwZ 2003, 1397; BayVGH B.v. 6.11.2007 - 3 CE 07.2163 - juris Rn. 41 f.).

    Lediglich bei gleichem Gesamturteil hat der Dienstherr die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (BVerwG U.v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 - juris Rn. 13; BayVGH B.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 115).

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2469

    Dienstliche Beurteilung als Grundlage für Auswahlentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377
    Damit korrespondiert ein Bewerbungsverfahrensanspruch des Beamten, dass die im Rahmen der Stellenbesetzung vorzunehmende Auswahlentscheidung gemäß dem Verfassungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 94 Abs. 2 BV (vgl. § 9 BeamtStG, Art. 16 Abs. 1 LlbG) nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen ist (BVerfG B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 10; BVerwG B.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 20; BayVGH B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2469 - juris Rn. 28).

    Soweit der Stellenbesetzung kein besonderes Anforderungsprofil zu Grunde liegt, sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber um eine Beförderungsstelle in erster Linie anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhenden dienstlichen Beurteilungen vorzunehmen, die den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Leistungsstand abbilden und somit als Grundlage für die Prognose dafür dienen können, welcher der Konkurrenten die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird (BVerwG B.v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 - BayVBl 2003, 533; BayVGH B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2469 - juris Rn. 32).

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377
    Dies ist in der Regel der Fall, wenn diese Beurteilungen - wie hier - im gleichen Statusamt erzielt worden sind (BayVGHB.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 108).

    Lediglich bei gleichem Gesamturteil hat der Dienstherr die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (BVerwG U.v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 - juris Rn. 13; BayVGH B.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 115).

  • VGH Bayern, 06.11.2007 - 3 CE 07.2163

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377
    Das gilt insbesondere für das die Beurteilungen abschließende Gesamturteil (BVerwG U.v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 - NVwZ 2003, 1397; BayVGH B.v. 6.11.2007 - 3 CE 07.2163 - juris Rn. 41 f.).

    Doch muss die eingeschränkte Vergleichbarkeit bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt und der unterschiedliche Maßstab bewertend gewürdigt und kompatibel gemacht werden (BayVGH B.v. 6.11.2007 - 3 CE 07.2163 - juris Rn. 44).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377
    Damit korrespondiert ein Bewerbungsverfahrensanspruch des Beamten, dass die im Rahmen der Stellenbesetzung vorzunehmende Auswahlentscheidung gemäß dem Verfassungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 94 Abs. 2 BV (vgl. § 9 BeamtStG, Art. 16 Abs. 1 LlbG) nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen ist (BVerfG B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 10; BVerwG B.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 20; BayVGH B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2469 - juris Rn. 28).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377
    Damit korrespondiert ein Bewerbungsverfahrensanspruch des Beamten, dass die im Rahmen der Stellenbesetzung vorzunehmende Auswahlentscheidung gemäß dem Verfassungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 94 Abs. 2 BV (vgl. § 9 BeamtStG, Art. 16 Abs. 1 LlbG) nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen ist (BVerfG B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 10; BVerwG B.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 20; BayVGH B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2469 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist dabei in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377
    Soweit der Stellenbesetzung kein besonderes Anforderungsprofil zu Grunde liegt, sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber um eine Beförderungsstelle in erster Linie anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhenden dienstlichen Beurteilungen vorzunehmen, die den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Leistungsstand abbilden und somit als Grundlage für die Prognose dafür dienen können, welcher der Konkurrenten die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird (BVerwG B.v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 - BayVBl 2003, 533; BayVGH B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2469 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377
    A 13 der 3. QE sowohl im Fachbereich Polizei an der FHVR als auch an der FHVR insgesamt weder zulässig wäre noch sinnvoll erscheint, da wohl keine hinreichend große und homogene Vergleichsgruppe vorhanden wäre (vgl. BVerwG U.v. 24.11.2005 - 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356) und das Beurteilungsergebnis dadurch verzerrt würde.
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377
    Soll dem Gedanken der Bestenauslese bei der Auswahlentscheidung Rechnung getragen werden, so müssen darüber hinaus - jedenfalls in aller Regel - auch das gewählte Beurteilungssystem gleich sein und die bei der Beurteilung zur Anwendung kommenden Beurteilungsrichtlinien, -merkmale und -maßstäbe wie Punkteskalen gleichmäßig auf sämtliche Beamte angewendet werden, die bei beamtenrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (BVerwG U.v. 2.3.2000 - 2 C 7.99 - NVwZ-RR 2000, 621).
  • VGH Bayern, 14.03.2014 - 3 ZB 13.1194

    Dienstpostenbesetzung; Konkurrenz von Umsetzungs-/Versetzungsbewerbern; weit

  • VGH Bayern, 13.04.2010 - 3 ZB 08.1094

    Zur Zulässigkeit von Richtwerten zur Sicherstellung gleicher Beurteilungsmaßstäbe

  • VG Ansbach, 15.01.2019 - AN 1 E 18.01685

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtberücksichtigung eines Superkriteriums

    Soweit der Stellenbesetzung kein besonderes Anforderungsprofil zu Grunde liegt, sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber um eine Beförderungsstelle in erster Linie anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhenden dienstlichen Beurteilungen vorzunehmen, die den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Leistungsstand abbilden und somit als Grundlage für die Prognose dafür dienen können, welcher der Konkurrenten die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird (BVerwG B.v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 - BayVBl 2003, 533; BayVGH B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2469 - juris Rn. 32; BayVGH B.v. 14.8.2014 - 3 CE 14.377 - juris Rn. 24).

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 14.8.2014 - 3 CE 14.377 - juris Rn. 25).

    Doch muss die eingeschränkte Vergleichbarkeit bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt und der unterschiedliche Maßstab bewertend gewürdigt und kompatibel gemacht werden (BayVGH, B.v. 14.8.2014 - 3 CE 14.377, juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 6.11.2007 - 3 CE 07.2163 - juris Rn. 44).

  • VGH Bayern, 28.05.2015 - 3 CE 15.727

    Konkurrenten mit unterschiedlichen Statusämtern, aus unterschiedlichen

    Soweit der Stellenbesetzung kein besonderes Anforderungsprofil zu Grunde liegt, sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber um eine Beförderungsstelle in erster Linie anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhenden dienstlichen Beurteilungen vorzunehmen, da sie den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Leistungsstand abbilden und somit am besten als Grundlage für die Prognose dafür dienen können, welcher der Konkurrenten die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird (BVerwG, B.v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 - BayVBl 2003, 533; BayVGH, B.v. - 14.8.2014 - 3 CE 14.377 - juris Rn. 24).

    Es steht grundsätzlich im Ermessen des Beurteilers, ob er die 16-Punkteskala vollständig ausschöpft und auch die Gesamtprädikate 15 und 16 Punkte vergibt oder ob er lediglich darunter liegende Prädikate zuerkennt (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2014 - 3 CE 14.377 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 3 BV 13.773

    Dienstliche Beurteilung- Polizeibeamter

    Nur dann können diese Beurteilungskriterien bei den einzelnen Beamten miteinander verglichen und in eine bestimmte Rangfolge nach der Notenskala gebracht werden (vgl. BVerwG, U. v. 24.11.2005 - 2 C 34/04 - BVerwGE 124, 364 - juris Rn. 15; BayVGH, B. v. 14.8.2014 - 3 CE 14.377 - juris).
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